Sehr geehrte Kundschaft,

 

das Corona-Virus erfordert von uns allen besondere Verhaltensweisen. Deshalb möchten wir hier auf folgendes hinweisen.

 

Aufgrund der Art unserer Dienstleistungen ist die Personendichte in unseren Geschäftsräumen deutlich geringer als z. B. in Lebensmittelgeschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wir bitten Sie jedoch, zunächst durch das Schaufenster oder die Ladentür zu schauen, ob sich bereits andere Menschen in unseren Geschäftsräumen aufhalten und dann verantwortungsbewußt zu entscheiden, ob Sie die Wartezeit nicht lieber im Freien zubringen.

 

Update vom 24.11.2021

 

 

Wir, die Goldschmiede Backhaus e.K. sind ein Handwerksbetrieb und haben weiterhin unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geöffnet.

 

Herzlich willkommen!

 

 

 

 Update vom 17.05.2021

 

 

Unabhängig von den als „Bundesnotbremse“ beschlossenen Maßnahmen gilt für uns als Handwerker weiterhin, dass wir Ihnen mit unserem gesamten Leistungsspektrum zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung stehen dürfen.

 

Für den Besuch unserer Geschäftsräume ist keine Terminvereinbarung und kein Negativtest erforderlich. Selbstverständlich ist jedoch eine Terminvereinbarung oder telefonische Beratung jederzeit möglich.

 

 

 

 

Update vom 14.12.2020

 

 

Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder vom 13. Dezember 2020 sind Dienstleister, die keine körpernahen Dienstleistungen erbringen, von der ab 16.12.2020 gültigen Schließungsanordnung ausgenommen!

 

Dazu zählt auch unser Handwerk. Deshalb werden wir weiterhin geöffnet haben.

 

Wir wünschen Ihnen allen beste Gesundheit und trotz aller widrigen Umstände

 

Frohe Weihnachtsfeiertage.

 

 

 

 

 

Update vom 12.12.2020

 

 

Sollten es in unserm Ladenlokal zu Wartezeiten kommen, sind Sie gemäß Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 verpflichtet:

 

- einen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.

 

- alle Personen nach vollendetem 6. Lebensjahr müssen in unserem Ladenlokal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Es dürfen sich nicht mehr als drei Kunden gleichzeitig im Laden aufhalten.

 

Es gilt weiterhin:

 

 

Nach dem Thüringer Kabinettsbeschluss vom 10.12.2020 sind Ladengeschäfte von Handwerkern von der ab 19.12.2020 gültigen Schließungsanordnung ausgenommen!

 

 

 

Update vom 19.3.2020

 

 

Als handwerklicher Dienstleister sind wir deshalb auch ausdrücklich von der Schließungsanordnung, welche in der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 18.03.2020 verfügt wurde, ausgenommen.

 

Dies können Sie nachlesen in o.g. Verfügung unter Punkt 2.d.

 

 

 

 

Sollten Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie gerne zu uns kommen. Wir bitten Sie jedoch, zunächst durch das Schaufenster oder die Ladentür zu schauen, ob sich bereits andere Menschen in unseren Geschäftsräumen aufhalten und dann verantwortungsbewußt zu entscheiden, ob Sie die Wartezeit nicht lieber im Freien zubringen.

 

 

Somit können wir immer einen Mindestabstand > 2m auch zwischen Ihnen und uns einhalten.

 

 

 

 

Sollten Sie vorsichtshalber unser Geschäft nicht betreten wollen, haben wir dafür größtes Verständnis.

 

 

 

Sie können uns aber beispielsweise ihre defekten Schmuckstücke per Post zukommen lassen. Wir werden dann die Beratung telefonisch durchführen und nach Erledigung des Auftrags die Schmuckstücke zurücksenden. Sollten Sie Anfertigungswünsche haben, können wir auch hier die Beratung telefonisch durchführen und Ihnen entsprechende Entwurfsskizzen und Kostenvoranschläge per E-mail zukommen lassen. Eine Geschäftsbeziehung ist somit ohne persönlichen Kontakt möglich.

 

 

 

Wir wünschen Ihnen allen (und natürlich auch uns), dass Sie diese schwierige Zeit ohne gesundheitliche Schäden überstehen!